Nachrechnen! Wichtige Tipps für Besitzer von Photovoltaikanlagen

2. November 2020

 

Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Damit erlischt der Anspruch auf die Zahlung einer festen Einspeisevergütung. Hesso Gantert, Energieberater der Verbraucherzentrale und Geschäftsführer der Ortenauer Energieagentur, beantwortet die Fragen der Redaktion.

 

Herr Gantert, wer ist von der Regelung betroffen?

Hesso Gantert: Betroffen sind damit alle Verbraucher, die eine Photovoltaikanlage zu Beginn der 2000er-Jahre installiert haben. Zu dieser Zeit waren die Anlagen recht teuer und die damals hohe Vergütung von 50,62 Cent pro Kilowattstunde ermöglichte einen gewinnbringenden Betrieb. Nun fallen diese Anlagen aber nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung raus. Die Anlagenbetreiber werden also zum neuen Jahr keine Einspeisevergütung mehr erhalten.

 

Müssen Betreiber ihre Photovoltaikanlage jetzt abschalten?

Gantert: Nein, zumal die meisten Photovoltaikanlagen in einem guten technischen Zustand sind. Die Solarstrommodule haben in der Regel eine Lebensdauer von 30 Jahren oder sogar mehr. Außerdem wird das EEG gerade novelliert. Anlagenbesitzer sollten daher erst einmal abwarten, ob der Gesetzgeber wieder eine Einspeisevergütung für Ü20-Solarstromanlagen in Aussicht stellt. Denn gerade mit Hinblick auf den Klimaschutz ist es wichtig, dass diese Anlagen weiter betrieben werden.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, die Anlagen sinnvoll weiterzubetreiben?

Gantert: Hauseigentümer können den Solarstrom zuallererst selbst verbrauchen. In Wohnhäusern wird dauerhaft Strom benötigt, etwa für Kühlschränke und andere elektrische Geräte. Diesen Verbrauch kann die Solaranlage tagsüber oft abdecken. Mit dem Einbau eines Stromspeichers kann noch mehr selbst produzierten Strom verbraucht werden.

 

Dürfen die Betreiber ihren Strom jetzt zu Marktpreisen ins Netz einspeisen?

Gantert: Obwohl viele Anlagen auch nach 20 Jahren noch gut funktionieren, dürfen sie nach aktueller Rechtslage nicht einfach weiter ins Netz einspeisen. Aktuell stehen Eigentümer in der Pflicht, sich über die „sonstige Direktvermarktung“ aktiv einen Käufer für ihren PV-Strom zu suchen. In der Praxis ist das ein Dienstleister, der sogenannte Direktvermarkter. Betroffene sollten sich also am besten beim Netzbetreiber, beim lokalen Energieversorger oder einem überregionalen Anbieter informieren, ob dieser für ihre Anlage eine Lösung anbieten kann. Wichtig ist es aber, genau nachzurechnen, welche Vorteile und welche Kosten damit verbunden sind. Selbst wenn ein Direktvermarkter gefunden wird, ist für die zukünftige Einspeisung einer Altanlage nur mit marginalen Erlösen zu rechnen. Somit rückt der Eigenverbrauch, bei dem Strombezugskosten vermieden werden, in den Vordergrund.