Energieleitlinie

Eine kommunale Energieleitlinie ist die Arbeitsgrundlage für das kommunale Energiemanagement und bestimmt den Handlungsrahmen aller kommunalen Akteure im Bezug auf energetische Fragestellungen und Handlungsentscheidungen.

 

I. Grundlagen

 

Politische Grundlage für die Energieleitlinie ist die Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts mittels Gemeinderatsbeschluss vom 7. Mai 2012 (Drucksache 036/12). Maßnahme 7.7 des Klimaschutzkonzepts „Einführung einer kommunalen Energieleitlinie“ sieht ein internes Regelwerk mit Zuständigkeitsregeln, Betriebsanweisungen, Planungsanweisungen und Hinweisen zu energiesparendem Verhalten am Arbeitsplatz vor.

 

Inhaltlich liegen der Energieleitlinie neben den engagierten Festlegungen des Klimaschutzkonzepts der Stadt Offenburg die Zielsetzungen der Bundes- und Landesregierung sowie europäische Festlegungen zugrunde.

 

II. Ziel

 

Das Klimaschutzkonzept strebt die Reduzierung der CO2-Emissionen im Stadtgebiet Offenburgs um 65 Prozent bis 2050 an. Obwohl die städtischen Gebäude mit weniger als 1,5 Prozent einen relativ geringen Anteil an den gesamtstädtischen Emissionen verzeichnen, ist die Stadtverwaltung dazu verpflichtet die Emissionen und damit den Energieverbrauch soweit als möglich zu reduzieren. Dies zeigt zum einen die Vorbildfunktion der Stadtverwaltung in der lokalen Klimapolitik und zum anderen führt es zu direkten Haushaltsentlastungen.

 

Bereits heute kann die Stadt Offenburg beispielhaft niedrige Wärmeverbrauchswerte ihrer Gebäude nachweisen. Mit der Energieleitlinie sollen die Verbrauchswerte in allen Energiebereichen weiter gesenkt werden und langfristig die vergleichsweise niedrigen Ausgaben des städtischen Haushalts für Energie sichern. 

 

Entsprechend ist das ausdrückliche Ziel der Energieleitlinie,Grundsätze und Handlungsrichtlinien für die Verwendung von Energie festzulegen. Dies geschieht unter dem Leitsatz:

 

Wärme, Licht, Strom, Luft und Wasser werden in der erforderlichen Qualität während der erforderlichen Zeit mit geringst möglichem Energieeinsatz bereitgestellt.

 

III. Umsetzung

 

Die Energieleitlinie mit seinen Anlagen ist für alle städtischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bindend. Besondere Verantwortung trägt der Fachbereich 5 Hochbau, Grünflächen und Umweltschutz mit dem Gebäudemanagement, das Bewirtschaftung und Werterhaltung der städtischen Gebäude sicherstellen muss und dem strategischen Energiemanagement, dessen zentrale Aufgabe darin liegt, dass innerhalb der Gebäude Energie rationell eingesetzt wird. Die Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb des Fachbereichs 5 ist in Anlage A „Zuständigkeiten“ aufgeführt.

 

Auch externe Dienstleister, die im Auftrag der Stadt tätig sind, sind zur Einhaltung verpflichtet. Sie erhalten die jeweils für sie bindende Anlage mit der Auftragsvergabe und werden zu Einhaltung der Festlegungen der Energieleitlinie verpflichtet.

 

Für Fragen zum effizienten Umgang mit Energie steht das Energiemanagement zur Verfügung.

 

IV. Bauliche und technische Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs

 

Die Energieleitlinie ergänzt mit ihren in Anlage B ausgeführten „Planungsvorgaben“ und in Anlage C „Betrieb von haustechnischen Anlagen“ bestehende Gesetze, Richtlinien und Normen und definiert die Vorgaben für die genannte zukunftssichere Bauausführung konkret.

 

Die Planungsvorgaben orientieren sich an der für den jeweiligen Gebäudebereich festgelegten Standardnutzung und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und werden bei Bedarf fortgeschrieben. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Einhaltung technisch oder denkmalpflegerisch nicht möglich ist. Abweichungen sind mit dem Energiemanagement abzustimmen. Architekten und Ingenieure erhalten bei Auftragsvergabe die Anlage B „Planungsvorgaben“ und werden zu ihrer Einhaltung verpflichtet.

 

Grundsätzlich sollen alle Gebäude der Stadt Offenburg zukunftssicher gebaut werden. Gebäude mit relevantem Energieverbrauch sollen soweit wie möglich bereits jetzt den EU-Gebäuderichtlinien, die für die Gebäude der öffentlichen Hand ab 2019 den Standard von Niedrigstenergiegebäuden  („Nearly Zero energy Buildings“) verlangt, entsprechen. Solange eine genaue Definition des Niedrigstenergiehauses nicht vorliegt, müssen neue Gebäude der Stadt Offenburg mindestens dem KfW-Effizienzhaus 55 und Bestandsgebäude nach umfangreichen Sanierungen des Anforderungen eines KfW-Effizienzhaus (möglichst EH 70, mindestens EH 100 bzw. EH Denkmal) erfüllen.

 

Die Betriebsanweisungen enthalten Anweisungen für die Mitarbeiter und externe Dienstleister, die den laufenden Betrieb der Anlagentechnik sicherstellen. Dazu gehören vor allem Hausmeister, Objektmanager des Gebäudemanagements und die für die Haustechnik Verantwortlichen sowie die beauftragten Wartungsfirmen. Diese sind dazu verpflichtet, die Anweisungen aus Anlage C „Betrieb von haustechnischen Anlagen“ umzusetzen und dabei die in Anlage E „Raumtemperatur bei Heizbetrieb und Nennbeleuchtungsstärken“ dargestellten Sollwerte des Deutschen Städtetages einzuhalten.

 

V. Nutzerverhalten

 

Als Nutzer städtischer Gebäude gelten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie grundsätzlich alle externen Nutzer, denen ein städtisches Gebäude überlassen wird und für dessen Betriebskosten die Stadt Offenburg aufkommt, bzw. wo die Kosten pauschal berechnet werden. Dies betrifft u.a. Schulen, Hallen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Vereinsnutzungen etc.

 

Jeder Nutzer kann durch sein Verhalten zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen und ist dazu angehalten, über sein Verhalten den Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten. Dabei hilft die Anlage D „Verhaltenshinweise für Nutzer städtischer Gebäude“. Das konsequente Beachten der dort aufgeführten Verhaltenshinweise ist für alle Gebäudenutzer binden.

 

Anlage A: Zuständigkeiten

 

Anlage B: Planungsvorgaben

 

Anlage C: Betrieb von haustechnischen Anlagen

 

Anlage D: Verhaltenshinweise für Nutzer städtischer Gebäude

 

Anlage E: Raumtemperatur bei Heizbetrieb und Nennbeleuchtungsstärken​​​​​​​

 

Ansprechpartnerin fürs strategische Energiemanagement ist Natalie Miller, Tel.: 0781 82-2630, E-Mail: natalie.miller@offenburg.de