Balkonkraftwerke

Die wichtigsten Fragen

 

Aktuell interessieren sich viele Bürger*innen für das Installieren einer Solaranlage auf ihrem Hausdach. Nicht alle Häuser bieten dabei die passende Sonneneinstrahlung oder ausreichend Platz. Darüber hinaus interessieren sich immer mehr Mieter*innen ebenfalls für das Installieren einer Solaranlage.

 

Auf enormes Interesse stoßen sogenannte Balkonkraftwerke. Dabei handelt es sich um Mini-Solaranlagen, die mittels eines Steckers an das Stromnetz angeschlossen werden. Sie besteht aus bis zu vier Solarpanelen, die an Balkon, Terrasse oder Fassade angebracht werden können. Der erzeugte Gleichstrom wird, wie bei einer gewöhnlichen PV-Anlage, über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Die gewonnene elektrische Energie können Sie unmittelbar für Ihren eigenen Strombedarf nutzen.

 

Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

 

Die Anschaffung eines oder mehrerer Balkon-PV-Module kann nicht nur aus umwelttechnischer Hinsicht sinnvoll sein, sondern auch dafür sorgen, dass Ihr Geldbeutel geschont wird. Grundsätzlich liegt die Leistungsgrenze einer genehmigungsfreien Mini-Solaranlage für die Steckdose bei 600 Watt. In den meisten Fällen werden die Module mit 300 Watt angeboten.

 

Zum Vergleich: Der Energiebedarf in einem typischen deutschen Einfamilienhaushalt wird durch ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von etwa 300 Watt um ungefähr 270 kWh abgedeckt. Durchschnittlich werden insgesamt benötigt:

 

Personenanzahl ungefährer jährlicher Stromverbrauch
1 Person circa 2.000 kWh
2 Personen circa 3.000 kWh
3 - 5 Personen circa 4.000 bis 5.900 kWh

 

Die Ersparnis in diesem Fall liegt, abhängig von der Haushaltsgröße, bei bis zu 15 Prozent im Vergleich zu herkömmlich geliefertem Strom. Ob sich ein Balkonkraftwerk lohnt, ist zudem von vielen Faktoren abhängig, wie der regionalen Sonneneinstrahlung, Ihrem persönlichen Tagesrhythmus und der Ausrichtung der Mini-Solaranlage. In der Regel sollen Balkonkraftwerke den im Haushalt anfallenden Energieverbrauch bis zu einem bestimmten Maß deckeln. Grundsätzlich ist es darüber hinaus möglich, Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Die tatsächliche Vergütung fällt jedoch für gewöhnlich sehr gering aus und steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.

 

Balkonkraftwerke lohnen sich am meisten, wenn der Strom selbst verbraucht wird. Da diese nur geringe Mengen Strom produzieren, ist davon auszugehen, dass man den produzierten Strom fast ausschließlich selbst verbrauchen wird.

 

Was kostet die eigene Balkon-Solaranlage?

 

Der Balkonkraftwerk-Preis richtet sich in erster Linie nach den individuellen Bedürfnissen: Je mehr Leistung gewünscht ist, desto tiefer müssen Verbraucher*innen in die Tasche greifen. Die Kosten für ein Komplettpaket, das aus Solarmodul und Wechselrichter besteht, bewegen sich durchschnittlich zwischen 300 und 1.000 Euro. Hinzu kommen Aufwendungen für die Balkonkraftwerk-Montage sowie der Einsatz der Elektrofachkraft. Rechnet man alle anfallenden Posten zusammen, kommt man für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks ungefähr auf Gesamtkosten in Höhe von 1.500 Euro. Diese amortisieren sich aber bereits nach wenigen Jahren.

 

Werden Balkonkraftwerke gefördert?

 

Aktuell gibt es keine Förderung von Balkonkraftwerken, diese rechnen sich auch ohne Förderung innerhalb weniger Jahre. Die Bundesregierung hat als Kaufanreiz jedoch die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen abgeschafft, was auch Balkonkraftwerken zugutekommt. Somit entfallen die 19 % auf den Kaufpreis – sofern der Verkäufer die Ersparnis weitergibt.

 

Worin unterscheidet sich ein Balkonkraftwerk von einer klassischen Photovoltaikanlage?

 

Hinsichtlich der Funktionsweise der Solarzellen unterscheiden sich Stecker-Solaranlagen nicht von ihren leistungsstärkeren Pendants für das Dach oder andere große Flächen. Sie sind quasi die Mini-Ausführung einer klassischen Photovoltaikanlage. Im Gegensatz zu dieser wird ein Balkonkraftwerk jedoch an den bereits vorhandenen Endstromkreis des Hauses oder der Wohnung angeschlossen.

 

Der Vorteil liegt darin, lokal und kostengünstig eigenen Strom erzeugen zu können. Die Anschaffung lohnt sich dabei oftmals innerhalb weniger Jahre.

 

Unter welchen Voraussetzungen sind Balkonkraftwerke erlaubt?

 

Seit 2018 dürfen deutsche Haushalte genehmigungsfrei PV-Balkonmodule errichten. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 des Verbands Deutscher Elektrotechniker niedergeschrieben. Diese sagt unter anderem aus, dass die Integration der PV-Anlage in einen bereits vorhandenen Stromkreis nicht über eine gewöhnliche Haushaltssteckdose erfolgen darf. Stattdessen wird eine spezielle Energiesteckdose benötigt. Jedoch diskutieren VDE und Bundesnetzagentur gerade die Überarbeitung der bestehenden Norm, um die Installation zu erleichtern. Es ist also gut möglich, dass bald die Nutzung eines gewöhnlichen Schuko-Steckers für die Mini-PV-Anlage zulässig ist. Dennoch bleibt die jetzt vorgeschriebene Beauftragung von Fachpersonal für die Installation empfohlen.

 

Darf den Anschluss nur eine Elektrofachkraft übernehmen?

 

Den Vorgaben gemäß muss stets eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist, sofern ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll. Photovoltaikanlagen jedweder Größe sollten stets von einem Elektro-Fachbetrieb angeschlossen werden. Über eine Ausnahme informiert die Bundesnetzagentur auf ihrer offiziellen Seite: „Bis zu einer Leistung von 600 Watt und bei Vorhandensein der speziellen Steckdose und des Zählers wurde diese Vorschrift mittlerweile jedoch geändert, sodass auch Verbraucher die Anlage selber anschließen und beim Netzbetreiber anmelden können. Dafür stellen die Netzbetreiber teilweise eigene Formulare zur Verfügung.“

 

Wann und wo muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

 

Generell muss ein Balkonkraftwerk bei Inbetriebnahme sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden. Grundlagen hierfür sind die Niederspannungsanschlussverordnung sowie die VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Die entsprechenden Daten werden im Marktstammdatenregister hinterlegt. Die Registrierung ist ohne zusätzliche Kosten. Eine jährliche Meldepflicht für Mini-Solaranlagen, die weniger als eine Kilowattstunde leisten und ausschließlich für die Selbstversorgung eingesetzt werden, entfällt. Durch die Beschränkung der Wechselrichter fallen die Balkonkraftwerke in der Regel unter die Bagatellgrenze von 600 Watt.

 

Dürfen Mieter*innen eine Mini-PV-Anlage anbringen?

 

Grundvoraussetzung für die Montage einer Mini-PV-Anlage ist ausreichend Platz auf Balkon oder Terrasse: Solarzellen einer Anlage mit 300 Watt Leistung benötigt knapp 1,7 m². Bei einer Leistung von 600 Watt benötigen Sie entsprechend 3 m² Fläche. So wie es auch in vielen anderen Situationen der Fall ist, müssen Mieter*innen ihren Plan zur Installation eines Balkonkraftwerks außerdem mit Hausbesitzer*in beziehungsweise Vermieter*in im Vorfeld abstimmen. Oft ist auch direkt im Mietvertrag geregelt, wie es um die Installation einer Mini-Solaranlage steht. Denn für das Kabelverlegen oder Montieren der Solarmodule müssen teils Veränderungen an der Bausubstanz vorgenommen werden, wie das Durchbohren von Wänden oder Balkonbrüstungen. Wird zugestimmt, steht der umweltfreundlichen Selbstversorgung nichts im Wege. Wird abgelehnt, müssen Mieter*innen diese Entscheidung hinnehmen. Auch eine Eigentümerschaft kann das Anbringen einer Mini-PV-Anlage unter Umständen verbieten.

 

Das Wichtigste in Kürze

Balkonkraftwerke senken die Stromkosten und sind oftmals innerhalb von wenigen Jahren refinanziert.

 

Wie viel Geld Sie mit einem solchen System einsparen, können Sie mit dem Stecker-Solar-Simulator ausrechnen.

 

Ein ähnliches Angebot bietet der Ertragsrechner, von Priwatt auf, deren Seite man sich über die verschiedenen Modelle informieren kann

 

Das E-Werk Mittelbaden hat eine Checkliste erstellt, was alles bei der Installation eines Balkonkraftwerks beachtet werden muss.

 

Seit Januar 2023 gibt es einige Änderungen bezüglich Solaranlagen, die auch Balkonkraftwerke betreffen. Weitere gesetzliche Änderungen sind im Jahr 2023 geplant, weshalb wir diese Seite regelmäßig mit allen Neuerungen aktualisieren werden.