Kommunale Wärmeplanung
Das Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg verpflichtet die Stadt Offenburg als Große Kreisstadt zur Kommunalen Wärmeplanung. Im Dezember 2023 hat die Stadt Offenburg ihre kommunale Wärmeplanung (KWP) fertiggestellt und dem Regierungspräsidium Freiburg zur Prüfung vorgelegt.
Der Kommunale Wärmeplan bildet die Grundlage dafür, eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Er enthält die Analyse der Ist-Situation und darauf aufbauend die Wärmewendestrategie, also den Pfad, mit dem die Kommune eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 erreichen will.
Kommunale Wärmeplanung
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur kommunalen Wärmeplanung. Wenn Sie Fragen haben, die im FAQ nicht beantwortet werden, schreiben Sie gerne eine Mail an klimaschutz@offenburg.de
Worum geht es bei der kommunalen Wärmeplanung?
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Die Wärmeplanung soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch Bürgerinnen und Bürgern und anderen lokalen Akteuren bei ihren individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen, welche Heiztechnologie für das jeweilige Gebäude am besten geeignet ist.
Was sind die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung in Offenburg?
Die kommunale Wärmeplanung Offenburg (KWP) aus dem Jahr 2023 bildet die Grundlage für die Planung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Offenburg. Mit Hilfe dieses Fahrplans kann Offenburg die richtigen Entscheidungen für den Umbau der Wärmeinfrastruktur treffen. Genauso soll er auch allen anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen. Die KWP Offenburg besteht aus einer Bestands- und Potenzialanalyse und definiert eine Wärmewendestrategie mit sechs prioritären Maßnahmen, die in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen:
- Energetisches Quartierskonzept Südstadt
- Erweiterung des Nahwärmenetzes in Zell-Weierbach
- Erweiterung des Nahwärmenetzes in Griesheim
- Roadmap Umbau zur klimaneutralen Fernwärme
- Fernwärmeausbau bis 2027
- Kampagne zur energetischen Sanierung und Heizungsmodernisierung
Zudem enthält die KWP für jeden Stadt- und Ortsteil einen detaillierten Steckbrief mit Aussagen zum Gebäude- und Heizungsbestand, zu Potenzialen für erneuerbare Energien und Optionen für energetische Sanierung, Heizungsmodernisierung und die zukünftige Wärmeversorgung. Bericht und Steckbriefe zur KWP in Offenburg können am Ende der Seite im Downloadbereich eingesehen werden.
Entstehen für mich als Eigentümer*in Pflichten aus der kommunalen Wärmeplanung?
Nein. Die bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ausgewiesenen Gebiete weisen lediglich einen informativen Charakter auf, ohne rechtliche Folgen für Eigentümer*innen.
Löst der Wärmeplan automatisch die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes für Bestandsgebäude aus?
Nein. Der kommunale Wärmeplan ist eine informelle Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Allein das Vorlegen eines Wärmeplans durch die Stadt Offenburg löst nicht die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes aus. Hierzu bedarf es einer zusätzlichen Entscheidung der Gemeinde zur Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder von Wasserstoffnetzausbaugebieten unter Berücksichtigung der Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans. Dies ist in Offenburg derzeit nicht vorgesehen.
Vorgaben für Heizungen
Hier finden Sie Antworten zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben beim Einbau einer neuen Heizung.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Heizungen im Neubau?
Seit dem 1. Januar 2024 dürfe nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten Heizungsanlagen nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Die Wärmeplanung spielt in diesen Fällen keine Rolle. Zur Erfüllung dieser Vorgabe können verschiedene Technologien genutzt werden: Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse oder viele andere, auch kombinierte Lösungen.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Heizungen im Bestand?
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde bei Bestandsgebäuden keine neue sofortige Pflicht geschaffen, bestehende Heizungen auszutauschen. Unabhängig von der aktuellen GEG-Novelle gilt bundesweit weiterhin die Regelung, dass Heizungen ausgetauscht werden müssen, die älter sind als 30 Jahre.
Zudem gilt in Baden-Württemberg bereits seit 2008 die Pflicht nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), bei einem Heizungstausch in Bestandsgebäuden 15 Prozent erneuerbare Wärme zu verwenden oder Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.
Erst ab dem 1. Juli 2028 muss nach GEG dann auch in Bestandsgebäuden jede neu eingebaute Heizung mit 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Wichtig: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen. Vorhandene Heizungen können auch nach dem 1.7.2028 weiter betrieben bzw. repariert werden.
Da die CO2-Preise über die Zeit voraussichtlich teurer werden, lohnt es sich jedoch, bereits in den Übergangsphasen die Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung mit Erneuerbaren Energien zu prüfen.
Kann ich ab Januar 2024 noch eine neue Öl- oder Gasheizung im Bestand einbauen? Was gilt es dabei zu beachten?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings müssen Sie entsprechend der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine Energieberatung, beispielsweise durch Energieberater oder einen Heizungsbetrieb in Anspruch nehmen, die u.a. auf die wirtschaftlichen Risiken in Zusammenhang mit der ansteigenden CO2-Bepreisung hinweist. Zudem müssen alle neu eingebauten Heizungen ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioheizöl/Biogas/Wasserstoff einsetzen: Nicht alle Heizungsanlagen sind dafür technisch geeignet. Fragen Sie dementsprechend bei Ihrem Heizungsbauer nach.
Des Weiteren ist in Baden-Württemberg die seit 2008 Pflicht nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) zu beachten, bei einem Heizungstausch in Bestandsgebäuden 15 Prozent erneuerbare Wärme zu verwenden oder Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Ab dem 1. Januar 2045 dürfen keine fossilen Öl-/Gasheizungen mehr betrieben werden.
Welche Alternativen gibt es für meine Heizung, wenn mein Haus nicht in einem Eignungsgebiet für Fernwärme liegt?
Auch wenn bei Ihrer Immobilie absehbar ist, dass voraussichtlich in den nächsten Jahren keine Möglichkeit zum Anschluss an ein Fernwärmenetz besteht, haben Sie viele verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Wohnung/Ihr Haus zu heizen. Die Regelungen im GEG sind technologieoffen gestaltet. Wer auf mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien umsteigt, kann auf mehrere pauschale Erfüllungsoptionen zurückgreifen. Durch die Nutzung einer dieser Optionen wird die Regelung ohne weitere rechnerische Nachweise erfüllt. Dazu gehören neben dem Anschluss an ein Wärmenetz zum Beispiel Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Solarthermie, Biomasse, erneuerbare Gase und Hybridlösungen.
Welche Lösung in Ihrem Fall die Beste ist, hängt von der individuellen Situation in Ihrer Immobilie ab. In einem Erstberatungsgespräch mit einem Energieberater kann dies näher untersucht werden.
Wie ist das Verhältnis von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) des Landes?
Die Erfüllungsoptionen des EWärmeG sind teilweise andere als die des GEG: Beispielsweise sind ein Sanierungsfahrplan, baulicher Wärmeschutz, eine Photovoltaikanlage oder Kraft-Wärme-Kopplung Erfüllungsoptionen des EWärmeG, werden aber im GEG nicht zur (teilweisen) Erfüllung der 65 Prozent-Regel anerkannt. Wenn Sie sich für eine neue Heizung entscheiden, dann prüfen Sie bitte, ob diese nicht nur kurzfristig das EWärmeG, sondern auch langfristig das GEG erfüllt. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater, z.B. der Ortenauer Energieagentur, beraten.
Fernwärmeausbau in Offenburg
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Fernwärmeausbau in Offenburg.
Was ist Fernwärme?
Fernwärme ist eine moderne und effiziente Art der Gebäudebeheizung. Fernwärme deshalb, weil die Wärme über ein Rohrleitungssystem zu den Wärmekunden gelangt und keine eigene Heizanlage mehr benötigt wird. In zentralen Kraftwerken entsteht Wärme fürs Heizen und zur Trinkwassererwärmung, die aus unterschiedlichen Wärmequellen stammen kann.
Wer baut in Offenburg die Fernwärme aus?
In Offenburg wird die Fernwärme durch die Wärmeversorgung Offenburg GmbH & Co. KG (WVO) ausgebaut. Die WVO ist ein Unternehmen der Stadt Offenburg und des E-Werks Mittelbaden. Weitere Informationen, die Möglichkeit zur Interessensbekundung sowie die Kontaktdaten finden Sie unter www.waermeversorgung-offenburg.de
Welche Vorteile bietet der Umstieg auf Fernwärme?
Fernwärme leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz mit der Einbindung von erneuerbaren Energien wie PV, Wind- und Wasserkraft. Sie ist umweltfreundlich und mindert den CO₂-Ausstoß. Außerdem ist sie komfortabel und wartungsarm. Für Fernwärmekunden entfallen Heizölbestellungen und störende Gerüche. Es gibt keine Auslaufgefahr und Brennerprobleme. Liegt eine Wärmeleitung in der Nähe des Gebäudes? Dann ist der Umstieg sogar kurzfristig und problemlos möglich. Kessel und Brenner werden dann gegen eine Fernwärme-Übergabestation ausgetauscht. Das schafft Platz, weil die Übergabestation nicht größer als ein Warmwasserboiler ist. Attraktive Förderungen unterstützen zudem den Umstieg auf ein neues Heizsystem.
In welchen Straßen in Offenburg gibt es schon Fernwärme? Wo soll in den nächsten Jahren ausgebaut werden?
Der Ausbau des Wärmenetzes in Offenburg ist im vollen Gang. Insbesondere die Kernstadt soll zukünftig weitgehend mit Fernwärme versorgt werden.
Wo in Offenburg bereits heute Fernwärme verfügbar ist und in welchen Gebieten ein Ausbau in den kommenden Jahren geplant ist, zeigt diese Karte.
Die detaillierte Planung erfolgt durch die WVO und kann dort direkt erfragt werden: https://www.waermeversorgung-offenburg.de/kontakt
Gibt es einen Anschlusszwang an Fernwärmenetze von Seiten der Stadt?
Nein, in Offenburg gibt es keinen Anschlusszwang.
Wo kann ich mich beraten lassen? Wo finde ich weitere Informationen?
In der Ortenau ist die Ortenauer Energieagentur die neutrale und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen zum Heizen, Sanieren und Energiesparen. Auf der Homepage finden Sie ausführliche Informationen zum Heizungstausch, Förderprogrammen und der aktuellen Gesetzgebung. Die wesentlichen Regelungen und Fristen zum Heizungstausch ist hier als Download abrufbar. Eine stets aktuelle Übersicht über die verschiedenen Fördermittel finden Sie hier.
Für den Ausbau der Fernwärme in Offenburg ist die Wärmeversorgung Offenburg zuständig und gibt Auskunft zur konkreten Ausbauplanung
Der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet eine erste Einschätzung zur passenden Heizung für Ihr Zuhause. Auf der Seite des Ministeriums energiewechsel.de finden Sie außerdem weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und zu Förderprogrammen für den Heizungstausch.
Fragen rund um die Kommunale Wärmeplanung und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg beantwortet das Umweltministerium hier.